Rechtsanwalt Richard Schreiber

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Vergütung PDF Drucken E-Mail
Für meine Arbeit gilt der Grundsatz der Kostentransparenz. Für Sie als meinen Mandanten bedeutet dies, dass ich Sie im Vorfeld umfassend über die auf Sie zukommenden Kosten informieren werde.
 
Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann erhebliche Kosten verursachen. Wenn Sie in vollem Umfang Recht bekommen, zahlt die gegnerische Partei Ihren Rechtsanwalt. Dies ist mein Ziel.
 
Die Kosten für die außergerichtliche und auch gerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. In der Regel berechnen sich die Kosten anhand des sog. Gegenstandswertes, also nach der Höhe der durchzusetzenden oder abzuwehrenden Forderung.
 
Im Einzelfall kann die Vereinbarung einer individuellen Honorarvereinbarung angezeigt sein. Dies hängt von Bedeutung, Schwierigkeit und Umfang des Falles ab.
 
Ist Ihr Fall vertraglich durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, übernimmt diese auf Anfrage die Kosten des Rechtsstreits, indem sie eine Deckungszusage erteilt. Auf Wunsch werde ich die Deckungszusage für Sie einholen und auch den weiteren Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung abwickeln.
Selbstverständlich bin ich für Sie auch auf Basis der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe tätig und helfe Ihnen bei der Antragstellung.

 

 

Richard Schreiber
Rechtsanwalt

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Im Dorfband 46
65428 Rüsselsheim

Telefon: 06142/6033-944
Fax: 06142/6033-946
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