Familienrecht Drucken
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 22. März 2012 um 16:22 Uhr

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie. Es geht nicht alleine um die Abwicklung einer Lebensplanung nach Trennung oder Scheidung. Das Familienrecht bestimmt auch die Ansprüche von Ehepartnern und deren Kindern, oder von Großeltern und Enkeln.

Meine Aufgabe ist es, Sie bei der Nutzung vertraglicher Gestaltungsspielräume zu beraten und um gesetzliche Rechte und Pflichten zu erkennen zu können. Nachfolgend finden Sie einige Stichworte, die Ihnen einen Überblick über die möglichen familienrechtlichen Angelegenheiten geben soll.

  • Ehescheidung mit den dazu gehörenden Fragen (z. Bsp. Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich)

  • Vertragliche Regelungen (z. Bsp. Eheverträge, Scheidungsvereinbarung)

  • Namensrecht (z. Bsp. bei Heirat, nach der Scheidung)

  • Gewaltschutzverfahren (z. Bsp. Voraussetzungen, Wohnungszuweisung)

  • Abstammungsverfahren (z. Bsp. Vaterschaftsanerkennung)

  • Lebenspartnerschaft (z. Bsp. Lebensgemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft)

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:18 Uhr