Forderungsrecht Drucken
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 05. Dezember 2007 um 18:54 Uhr

Bei Fragen hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit von Betrieben und Unternehmen, aber auch von Privatpersonen unterstütze ich Sie. Dabei geht es zum einen um die Frage, wie Sie ihre berechtigten Forderungen gegegnüber Ihrem Schuldner durchsetzen und zum anderen um die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Insolvenz.

Insolvenzverfahren

Liegt eine Regelinsolvenz vor, wird der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter tätig oder sichert die Ansprüche Dritter gegen die insolvente Gesellschaft.

Verbraucherinsolvenz

Ob unverschuldet, durch Fehlinvestitionen, außergewöhnliche finanzielle Belastungen, oder auch durch eigene Verantwortung getrieben, es gibt viele Gründe, die Menschen in den finanziellen Ruin treiben können. Häufig ist der einzige Ausweg aus dieser finanziell aussichtslosen Situation die Verbraucherinsolvenz.

Bei der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen gilt es, einen Plan für die Schuldentilgung zu entwerfen und die notwendige Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen.

Ich berate Sie gerne.

Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist somit eine schnelle und kostensparende Alternative zu einem ordentlichen Zivilprozess. Mein Ziel als Rechtsanwalt ist es, für Sie einen säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Das Mahnverfahren wird mit dem Erstellen des Vollstreckungsbescheides abgeschlossen. Dieser behält grundsätzlich 30 Jahre seine Gültigkeit.

Zwangsvollstreckung

Sie haben nun den Vollstreckungsbescheid vom zuständigen Amtsgericht erhalten. Zur Durchsetzung Ihrer Forderung stehen Ihnen nun verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Es handelt sichzum Bespiel um die Eidesstattliche Versicherung in Verbindung mit der Sachpfändung oder die Kontopfändung oder die Zwangsräumung. Ich berate Sie über das richtige Verfahren und dessen erfolgreiche Druchführung.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 14:01 Uhr