Freiwillige Schlichtung Drucken
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:45 Uhr

Die freiwillige Schlichtung

Das Schlichtungsverfahren wurde aber nicht als  Etappe zum gerichtlichen Verfahren eingesetzt, sondern es bietet den Parteien die Möglichkeit zusammen mit einer neutralen, rechtskundigen Person einen Streit in kurzer Zeit und mit geringem finanziellen Aufwand zu regeln. Wenn beide Parteien zustimmen, schafft der Schlichterspruch Rechtssicherheit und ein weiterhin mögliches einvernehmliches Zusammenleben.

Aus diesem Grund kann ein Schlichtungsverfahren für viele zivilrechtliche Konflikte eine Alternative sein.

Als zugelassener Schlichter helfe ich Ihnen bei der Lösung Ihres vertragsrechtlichen Konfliktes.

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:50 Uhr